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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2000 - 2 A 12126/99   

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https://dejure.org/2000,26165
OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2000 - 2 A 12126/99 (https://dejure.org/2000,26165)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.04.2000 - 2 A 12126/99 (https://dejure.org/2000,26165)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. April 2000 - 2 A 12126/99 (https://dejure.org/2000,26165)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2000 - 2 A 12126/99
    Weder die Schwerbehinderteneigenschaft des Klägers, von der bis auf weiteres auszugehen ist, noch der deutlich längere Anfahrweg, den der Beamte zwischen seiner Wohnung und der neuen Dienststelle zu bewältigen hat, sind gewichtig genug, um die gesetzlich intendierte Ermessensbetätigung (vgl. dazu BVerwGE 105, 55 [57 f.]) zu Fall zu bringen.
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2000 - 2 A 12126/99
    Hierzu gehört nach feststehender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 26, 65 [67]; OVG Rheinland-Pfalz, ZBR 1984, 85; BayVGH, ZBR 1982, 380; OVG Saar, Schütz, ES/A II 4.1 Nr. 14; OVG NRW, ZBR 1983, 41) der Tatbestand eines den Dienstbetrieb nachhaltig störenden, anderweitig nicht zu bereinigenden, innerbehördlichen Spannungsverhältnisses.
  • VGH Hessen, 16.03.1994 - 14 UE 1702/88

    Einvernehmen der Gemeinde - immissionsschutzrechtliches Verfahren als "anderes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2000 - 2 A 12126/99
    Der Beklagte hat sich nämlich im Rahmen der im Zeitpunkt der Ablehnung seines Versetzungsantrages schon anhängigen Untätigkeitsklage auf den Versetzungswunsch des Beamten eingelassen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1995, 60) und ferner durch sein Verhalten während des gerichtlichen Verfahrens deutlich zu verstehen gegeben, dass einem möglichen Widerspruch aus seiner Sicht kein Erfolg beschieden sein würde (vgl. BVerwGE 27, 185; 85, 167).
  • VG Schwerin, 30.07.1993 - 2 A 114/93
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2000 - 2 A 12126/99
    Im Begriff des "dienstlichen Bedürfnisses" wird, wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Februar 1984 - 2 A 114/93 - ZBR 1984, 314 näher dargelegt hat, das Ergebnis einer wertenden Entscheidung des Inhaltes umschrieben, dass auf der Grundlage einer bestimmten Sachverhaltsfeststellung, bei deren Orientierung an den dienstlichen Belangen, die Notwendigkeit zu einem endgültigen Behördenwechsel eines Beamten erkennbar wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.1984 - 2 A 114/83
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2000 - 2 A 12126/99
    Konzentrierte sich nach alledem das dienstliche Bedürfnis gerade auf die Versetzung des Klägers, hätte hiervon mit Rücksicht auf das dem Dienstherrn in § 33 LBG eingeräumte Ermessen nur ausnahmsweise bei Vorliegen schwerwiegender privater Gründe abgewichen werden dürfen (vgl. Urteil des Senats vom 15. Februar 1984 - 2 A 114/83 - a.a.O. S. 314; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 1982 - 3 B 80 A. 1147 - Schütz, ES/A II 4.1 Nr. 1 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2014 - 2 A 11071/12

    Versetzung einer psychisch kranken Lehrkraft

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist es insoweit allgemein anerkannt, dass ein derartiges innerdienstliches Spannungsverhältnis zu einem dienstlichen Bedürfnis für die Versetzung eines oder mehrerer Beamten führen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1967 - 6 C 58.65 -, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 8; OVG RP, Urteil vom 7. April 2000 - 2 A 12126/99.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP; VGH BW, Urteil vom 6. Mai 1980 - IV 1370/79 -, juris).

    Nur wenn ein Beamter offensichtlich ohne eigenes Zutun in eine solche Situation geraten ist, muss geprüft werden, ob ein dienstliches Bedürfnis besteht, gerade ihn zu versetzen (OVG RP, Urteil vom 7. April 2000, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2011 - 2 A 11114/10

    Umsetzung der Büroleiterin einer Verbandsgemeindeverwaltung auf die Leitung der

    Ausnahmsweise kommt sogar die Umsetzung eines Vorgesetzten oder eines Behördenleiters in Betracht, wenn die Störung des Betriebsfriedens ausschließlich oder überwiegend von ihm verschuldet worden ist (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 7. April 2000 - 2 A 12126/99.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
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